40. Internationales Moto Morini Treffen
Helmut, ich kann Deine Entscheidung nachvollziehen. Ganz sicher wollte niemand in den letzten Wochen mit Dir tauschen. Immer das Ordnungsamt im Nacken zu haben und den Zollstock im Anschlag, verdirbt die Laune. Buff oder Maske sind leider kein Freibrief zum Kuscheln. Blöd würde es werden, wenn sich ein Morinist anstecken und ernsthaft krank werden würde.
Bleibt alle gesund, damit wir 2021 das Verpasste nachholen können.
Susanne
Bleibt alle gesund, damit wir 2021 das Verpasste nachholen können.
Susanne
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Moin zusammen,
ich möchte euch hier nicht die Laune verderben, aber die genannten 250 Personen beziehen sich AKTUELL! (kann sich alles ändern) auf Kulturveranstaltungen, die bestuhlt sind.
Hie der aktulle Passus der Verordnung:
(5 c) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 sind die Durchführung und der Besuch einer kulturellen Veranstaltung im Freien, insbesondere einer kulturellen Aufführung wie zum Beispiel eine Aufführung der darstellenden Künste, der Musik oder der Literatur, zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt; § 9 ist entsprechend anzuwenden. Für Veranstaltungen im Sinne des Satzes 1, die ausschließlich von Personen in geschlossenen Fahrzeugen besucht werden, gilt ausschließlich § 1 Abs. 7 entsprechend.
https://eventfaq.de/grossveranstaltunge ... c9ecb-2608
https://www.niedersachsen.de/download/156268
Alles aktuell nicht so einfach!
Bleibt gesund, Achim
ich möchte euch hier nicht die Laune verderben, aber die genannten 250 Personen beziehen sich AKTUELL! (kann sich alles ändern) auf Kulturveranstaltungen, die bestuhlt sind.
Hie der aktulle Passus der Verordnung:
(5 c) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 sind die Durchführung und der Besuch einer kulturellen Veranstaltung im Freien, insbesondere einer kulturellen Aufführung wie zum Beispiel eine Aufführung der darstellenden Künste, der Musik oder der Literatur, zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, einhält. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucherin und jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation nach Satz 5 ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt; § 9 ist entsprechend anzuwenden. Für Veranstaltungen im Sinne des Satzes 1, die ausschließlich von Personen in geschlossenen Fahrzeugen besucht werden, gilt ausschließlich § 1 Abs. 7 entsprechend.
https://eventfaq.de/grossveranstaltunge ... c9ecb-2608
https://www.niedersachsen.de/download/156268
Alles aktuell nicht so einfach!
Bleibt gesund, Achim
Hallo Leute, leider muß ich endgültig das Treffen absagen, da die Corona Maßnahmen nicht gelockert wurden, dafür die Strafen für Freiheit erhöht.
Wir haben gerade die DDR überholt. Aber ist ja alles für unsere Gesundheit, gel.
Diese Fürsorge unser Politiker rührt mich, die wollen ja wirklich genau wie die Medien unser Bestes. Und dann noch die Denunzianten, wirklich alles toll hier.
Falls jemand doch zu dem letztgenannten Termin kommen möchte, last es mich wissen, ich bin dann da. Ihr müsst euch dann selbst beim Campingplatz anmelden.
Allen noch einen schönen Sommer, Vieleicht sehen wir uns ja nächstes Jahr.
Grüße, Helmut und Martina
Ja, schade! (Welt der kleinsten gemeinsamen Nenner, eben)
Glückwunsch zum Mopedkauf, Helmut. Komm hier nächste Woche und zeigt es uns
Glückwunsch zum Mopedkauf, Helmut. Komm hier nächste Woche und zeigt es uns
Søren
morinist.dk
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Muss ich wohl einplanenmomohe hat geschrieben:Jedenfalls nicht mit der Milano, da musst du schon zu uns kommen.
Gucke im Fred.. Generell unproblematisch..momohe hat geschrieben: Wie ist es den mit der Einreise und Ausreise ?
Søren
morinist.dk
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