Reifenfreigabe

Hier kann z.B. die Diskussion Corsaro 1200 vs. Tremezzo vorgesetzt werden.....
Primavera
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 160
Registriert: Sonntag 15. Juni 2008, 14:03
Wohnort: Göppingen

Reifenfreigabe

Beitrag von Primavera »

Hallo,
ab 1.12.2010 müssen alle Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Sonst setzt es 40 Euro Strafe.
Wer von unseren Ganzjahresfahrern war denn vielleicht schon bei seinem Reifenhändler seines Vertrauens und weiß Rad, äh Rat? :lol:

Gruß Rainer
morini
Site Admin
Beiträge: 1131
Registriert: Donnerstag 21. Juli 2005, 06:38
Wohnort: Wermelskirchen
Kontaktdaten:

Beitrag von morini »

Moin,

ich glaube, dass nach wie vor nur Heidenau Winterreifen für Motorräder anbietet.
Oder hat schon jemand einen anderen Hersteller ausgemacht?

Gruß
Achim
corsaro1200
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 667
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2009, 20:10
Wohnort: Oberbayern
Kontaktdaten:

Beitrag von corsaro1200 »

Hallo Rainer,

echt gute Frage, auch wenn sie für mich nie in Frage kommen würde :wink:

Hätte auch nur die Heidenau gefunden, da sind aber die Größen nur "reduziert", d.h. die dicken Schlappen für die neuen Morinis sind nicht dabei.

Wäre interessant, was die "Grünen" (oder bei Schnee die "Weißen" :lol: ) dazu sagen würden.

Grüße
Dieter
Habe niemals zu hohe Erwartungen, dann kannst du nicht enttäuscht werden.
holzfaeller
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 325
Registriert: Dienstag 30. Januar 2007, 01:41
Wohnort: 21514 Güster , östlich von Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von holzfaeller »

....gilt nur für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern!
Gruß
Arno
Gruß vom Elbe-Lübeck-Kanal
Arno Kuschow
morini
Site Admin
Beiträge: 1131
Registriert: Donnerstag 21. Juli 2005, 06:38
Wohnort: Wermelskirchen
Kontaktdaten:

Beitrag von morini »

... wo steht das Arno? §2 sagt da etwas ganz anderes: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html

Es wird von Fahrzeugen gesprochen, somit umfasst das Gesetzt auch Zweiräder!
Mehr Infos hier und hier

Gruß
Achim
holzfaeller
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 325
Registriert: Dienstag 30. Januar 2007, 01:41
Wohnort: 21514 Güster , östlich von Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von holzfaeller »

morini hat geschrieben:... wo steht das Arno? §2 sagt da etwas ganz anderes: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html

Es wird von Fahrzeugen gesprochen, somit umfasst das Gesetzt auch Zweiräder!
Mehr Infos hier und hier

Gruß
Achim
ich weiß auch nur das was ich gelesen habe, im www.guzzi-forum.de steht in einem Beitrag folgendes:

Hier der offizielle Verordnungstext :
Das hier ist der Text der neuen Verordnung:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatz-fahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

(Ein interessanter letzter Satz- mit Blick auf das Motorrad) Beim Lesen des Textes könnte man wirklich glauben, dass nun alle Kfz. gemeint sind. Nein- nicht ganz richtig, denn der erste Satz weist auf Reifen hin, die im Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschrieben sind. Jetzt wird es spannend- denn diese Richtlinie spricht nun von Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern. (Ich war gerade nachzählen- meine Moppeds haben nur 2 Reifen - Irrtum ausgeschlossen). Hier der Beweis für meine Aussage- es reicht, nur das Grüne zu lesen:.
Artikel 1
Im Sinne dieser Richtlinie - sind "Reifen" neue Luftreifen für Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates; E/ECE/TRANS/505 Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 29 vom 1. 4. 1975 und Änderungen 01, 02 und Ergänzungen. Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 53 und Ergänzungen. Dokument der UN-Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 E/ECE/TRANS/505 aa a s Rev. 1/Add. 63 und Ergänzungen. - sind "Fahrzeuge" alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates; - ist "Hersteller" der Inhaber der Fabrik- oder Handelsmarke für Fahrzeuge oder Reifen. Und in 70/156/EWG heißt es:

Hier der Anhang II Nr. 2.2
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger .
Also keine Motorräder, Anhänger aber sehr wohl (obwohl das bei ungebremsten nun auch wieder Schwachsinn ist)


..................

Gruß
Arno
Gruß vom Elbe-Lübeck-Kanal
Arno Kuschow
Semaphorix
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 173
Registriert: Samstag 6. Januar 2007, 12:17
Wohnort: Bickendorf / Eifel

Beitrag von Semaphorix »

Hallo!
Das ganze sehe ich eher pragmatisch - vielleicht zu einfach?
Im Winter fahre ich mit dem (Winter-)Roller (1a Sommerreifen) - aber nur wenn kein Eis oder festgefahrene Schneedecke liegt. Dafür dann die Dose mit 1a-Winterreifen (der Luxus muß sein).
Ich bin mir der Lage bewußt, hoffe aber im Falle einer Zweirad-Kontrolle (am besten auf trockener Fahrbahn) auf Einsehen, Gnade oder Unkenntnis der Uniformierten.
Ich würde mir wünschen, daß die Billigheimerreifen aus Fernost verboten werden! Die sind ja zugelassen aber aus meiner Erfahrung lebensgefährlich bei Nässe!
Fazit: billiges Mopped o.ä. - die besten Reifen - und immer mit der Ruhe. 8)
Schönen Gruß aus der weihnachtlich anmutenden Südeifel
Markus
dersichmitseinemGespanndochnichtaufsEistraut :roll:
jost42
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1263
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 21:45
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von jost42 »

Hallo zusammen,

in der November/Dezember Ausgabe der Zeitschrift Motorrad Abenteuer ist ein zweiseitiger Arktikel zum Thema richtige Winterbereifung. Ausserdem gibt es den Kommentar eines Verkehrsjuristen zur Auslegung der „Winterreifenverordnung“.

Tenor: „Im Prinzip ja – der Verkehrspolizist darf bei jahreszeitlich nicht angemessener Bereifung 20,- € einfordern. Aber Motorradfahrer sollten unbedingt in den Widerspruch und zur Not vor Gericht gehen, da irgendein Oberlandesgericht (o.ä.) die „Winterreifenverordnung“ grundsätzlich schon abgemeiert hat.“

… Radio Erewan antwortet …

Aber in diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund von aktuell 10cm Schnee im Stadtgebiet hat sich mir heute Morgen auf dem Weg zum Bahnhof – ich fahre auch bei Schnee und Eis mit dem Fahrrad - eine Frage gestellt:
Was ist eigentlich die richtige Fahrtechnik bei festgefahrener Schneedecke und bei Schneematsch auf Asphalt / Kopfsteinpflaster / Beton?
Im losen Neuschnee funktioniert es genauso wie im Sand – Hintern zurück und Gas geben resp. feste in die Pedale treten. Das ist zwar grundsätzlich ganz gut für die Spurtreue und ließ sich mit dem Kamel im polnischen Sand erfolgreich anwenden. Bei festem ggf. glattem Untergrund unter dem Schneematsch taugt diese Technik weniger.
Mehr Gewicht auf’s Vorderrad führt zu Traktionsproblemen (selbst beim Fahrrad) und macht das ganze nicht spurtreuer.
Wie sooft, scheint also ein Mittelweg bzw. eine flexibel auf die 5 bis 10 Meter vor einem liegenden Fahrbahnoberfläche angepasste Fahrtechnik die richtige. Nur, wenn es horizontal schneit, Helm, Mütze und Schal die Sicht behindern und er Dynamo rutscht? Dann ist nicht viel zu sehen nach vorn.
Sollte ich ein Taxi nehmen?

Grüße aus dem Winter – ab morgen soll es auch noch richtig kalt werden …

Jost
We don't need a solution, 'cause we love the problem!
norbert
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 4230
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 09:06
Wohnort: Lübeck

Beitrag von norbert »

In einigen Ecken Ostholsteins sind heut innerhalb von 8 Stunden 50 cm Schnee gefallen :shock: , 15 km weiter in Lübeck garnix! Man gut, daß ich heute morgen ausnahmsweise mal nicht mit dem Rad nach Eutin gefahren bin. Habe für die Heimfahrt mit der Dose fast 2 Stunden statt einer halben gebraucht.

norbert
Grufti
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1010
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 18:31
Wohnort: Remscheid

Beitrag von Grufti »

Arno,
danke dass du die Richtlinie II 2.2. ausgegraben hast.
Die habe ich gesucht und eine Anfrage beim Bundesverkehrsministerium bezüglich Winterreifen am Motorrad angeleiert.
Zur Zeit rotieren die noch.
Hartmut
Wer nicht bastelt, hat schon verloren.
Grufti
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1010
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 18:31
Wohnort: Remscheid

Beitrag von Grufti »

Habe Bescheid bekommen vom Ministerium.
Die verweisen auf einen Link. Pressemitteilung! Wegen Überlastung

Und da steht: fÜR Auto- und LKW-Fahrer gilt dann .......

Ich habe darauf hingewiesen, dass für motorisierte Zweiradfahrer eine Winterreifenpflicht einem Verkehrsverbot gleichkäme, da Reifen in ausreichenden Dimensionen nicht erhältlich sind.
Außerdem habe ich den Gesetzestext angefordert.
Hartmut
Wer nicht bastelt, hat schon verloren.
norbert
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 4230
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 09:06
Wohnort: Lübeck

Beitrag von norbert »

Heute morgen im Radio "NDR-Info" erzählen Sie, das gelte für alle KFZ, also LKW,PKW und auch Mptprräder. :shock: :D
Ich halte das für einen schlechten Witz. Sobald etwas Schnee fällt kommt also kein Azubi oder Schüler mehr mit seinem Roller zur Schicht, mit Fahrrad darf er aber. Dass das keine Freude ist, ist schon klar und gefährlich ist es auch. Aber auf festgefahrenen Schneedecken war ich seinerzeit mit meinem Zündapmokickroller immer unterwegs.

norbert
Grufti
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1010
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 18:31
Wohnort: Remscheid

Beitrag von Grufti »

Und wenn man wirklich Winterreifen kaufen kann, passen die nicht immer wegen der anderen Form der Lauffläche unter den Kotflügel.
Ändern und TÜV wird nötig sein. Reibt sich da jemand die Hände?
Hartmut
Wer nicht bastelt, hat schon verloren.
jost42
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1263
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 21:45
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von jost42 »

Lest doch bitte den Beitrag in der Motorrad Abenteuer ...
... oder leistet Euch einen Stoppelhopser mit Ackergerätebereifung. Ich hab kein Problem, mit dem Kamel im Schnee zu spielen und auch keine Bedenken dabei den Kollegen Verkehrspolizist zu begegnen.

Euer Engagement in Ehren, aber hier hat der Gesetzgeber sauber gepennt - ihr werdet keine eindeutige Formulierung finden. Für den Vorsatz, Wintermoppedfahrer finanziell abzuziehen, reicht der Entscheider Horizont m.E. nicht.

Als gezwungener Winterradler (zum Bahnhof und zurück) war ich übrigens ganz entzückt, dass Fahrradfahren bei Schnee und Eis die Unfallversicherung nicht von der Leistung entbindet.

Grüße aus dem IC gen Hannover ... alle Wetter, die Bahn fährt!

Jost
We don't need a solution, 'cause we love the problem!
norbert
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 4230
Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 09:06
Wohnort: Lübeck

Beitrag von norbert »

jost42 hat geschrieben: Grüße aus dem IC gen Hannover ... alle Wetter, die Bahn fährt!
Jost
:lol: :lol: :lol:
Antworten

Zurück zu „Wollte ich mal los werden“