Busso 2 in 1 Auspuffanlage
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- Corsarino
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- Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32
Busso 2 in 1 Auspuffanlage
Hallo,
meine wieder hergerichtete 3 1/2, EZ 1977, soll nun wieder auf die Straße. Da aufgrund der langen Standzeit eine Vollabnahme fällig wird, müssen auchg wohl die in den alten Papieren eingetragenen technischen Änderungen neu nachgewiesen werden. Bei den Ochsenaugen sollte das nicht alzu schwer sein. Für die Amex Rastenanlage habe ich ein Schriftstück gefunden (Danke Andreas Hofmann). Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph
meine wieder hergerichtete 3 1/2, EZ 1977, soll nun wieder auf die Straße. Da aufgrund der langen Standzeit eine Vollabnahme fällig wird, müssen auchg wohl die in den alten Papieren eingetragenen technischen Änderungen neu nachgewiesen werden. Bei den Ochsenaugen sollte das nicht alzu schwer sein. Für die Amex Rastenanlage habe ich ein Schriftstück gefunden (Danke Andreas Hofmann). Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph
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- Corsarino
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Mit der habe ich schon gesprochen. Da das Motorrad seit 2007 nicht mehr angemeldet war, und keine Datensätze mehr für das Fahrzeug existieren, ist eine entsprechende Abnahme nötig. Bei einem anschließenden Telefonat mit dem TüV sagte man mir, das Eintragungen aus den alten Papieren nicht ohne Prüfung übernommen werden können.
Re: Busso 2 in 1 Auspuffanlage
Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph[/quote]
moin christoph,
bist du dir sicher das die 2 in 1 anlage von busso ist?
wenn der tüv einen überprüfung machen möchte soll er doch solang der auspuff nicht zu laut ist geht das doch, die eintragung kann er doch machen.
wenn es dir weiter hilft in meinen fahrzeugschein ist es eingetragen, ich darf 2 in 2 sowohl auch 2 in 1 auspuffanlagen fahren.
könnte dir eine kopie schicken vielleicht hilft es dir.
grüße kersten
Danke und Gruß
Christoph[/quote]
moin christoph,
bist du dir sicher das die 2 in 1 anlage von busso ist?
wenn der tüv einen überprüfung machen möchte soll er doch solang der auspuff nicht zu laut ist geht das doch, die eintragung kann er doch machen.
wenn es dir weiter hilft in meinen fahrzeugschein ist es eingetragen, ich darf 2 in 2 sowohl auch 2 in 1 auspuffanlagen fahren.
könnte dir eine kopie schicken vielleicht hilft es dir.
grüße kersten
Genau:
Wenn keine Daten vorliegen.
Sie liegen aber vor - in Form eines KFZ-Briefs.
Also ist eine HU ausreichend. (Oder ist der Brief abgeschnitten oder ungültig gestempelt?)
Man stelle sich vor, eine 1200er Corsaro mit EG-Genehmigung wurde vor 10 Jahren stillgelegt und soll wieder zugelassen werden. Fordert das Amt dann auch eine Wiederzulassung?
Dann hat das Moped danach beides - eine Einzelbetriebserlaubnis und eine EG-Typgenehmigung.
Aber die Zulassungsstelle ist nun mal der Chef im Ring.
Ich würde da vorher nochmal hinfahren und den Chef fragen...
Grüße
Hagen
Wenn keine Daten vorliegen.
Sie liegen aber vor - in Form eines KFZ-Briefs.
Also ist eine HU ausreichend. (Oder ist der Brief abgeschnitten oder ungültig gestempelt?)
Man stelle sich vor, eine 1200er Corsaro mit EG-Genehmigung wurde vor 10 Jahren stillgelegt und soll wieder zugelassen werden. Fordert das Amt dann auch eine Wiederzulassung?
Dann hat das Moped danach beides - eine Einzelbetriebserlaubnis und eine EG-Typgenehmigung.
Aber die Zulassungsstelle ist nun mal der Chef im Ring.
Ich würde da vorher nochmal hinfahren und den Chef fragen...
Grüße
Hagen
Paragraph 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung, Absatz 3. (Google hilft)
Her steht's geschrieben:
Der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen.
Damit ist der Brief gemeint.
Wie gesagt, nochmal hingehen und den Fahrzeugbrief vorlegen...
Grüße
Hagen
Her steht's geschrieben:
Der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen.
Damit ist der Brief gemeint.
Wie gesagt, nochmal hingehen und den Fahrzeugbrief vorlegen...
Grüße
Hagen
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- Morinisti
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- Registriert: Donnerstag 4. Januar 2007, 09:39
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- Corsarino
- Beiträge: 10
- Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32
Erschwerend komm hinzu, das die im vorhandenen Fahrzeugbrief eingetragene Fahrgestellnummer um eine Ziffer von der im Rahmen eingeschlagene abweicht. Ich hebe in den nächste Tagen einen Termin bei der Zulassungsstelle um das aus der Welt zu schaffen.
Der Endtopf ist definitiv von Busso. Ich werde einfach mal schauen, was der Prüfer dazu sagt …
Bis dann
Der Endtopf ist definitiv von Busso. Ich werde einfach mal schauen, was der Prüfer dazu sagt …
Bis dann
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- Corsarino
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- Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32