Busso 2 in 1 Auspuffanlage

...hier kann alles rein was nicht in die Rubriken passt!
z.B. allgemeine technische Fragen.

Moderatoren: Sir1, Grufti

ChristophG
Corsarino
Corsarino
Beiträge: 10
Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32

Busso 2 in 1 Auspuffanlage

Beitrag von ChristophG »

Hallo,
meine wieder hergerichtete 3 1/2, EZ 1977, soll nun wieder auf die Straße. Da aufgrund der langen Standzeit eine Vollabnahme fällig wird, müssen auchg wohl die in den alten Papieren eingetragenen technischen Änderungen neu nachgewiesen werden. Bei den Ochsenaugen sollte das nicht alzu schwer sein. Für die Amex Rastenanlage habe ich ein Schriftstück gefunden (Danke Andreas Hofmann). Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph
Hagen
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 276
Registriert: Dienstag 13. November 2007, 19:49

Beitrag von Hagen »

Hallo Christoph,
wenn ein deutscher FZG-Brief vorliegt, ist in der Regel ist keine "Vollabnahme" notwendig.
Es reicht eine HU zum Zulassen
Genaueres kann Dir Deine Zulassungsstelle sagen...
Grüße
Hagen
ChristophG
Corsarino
Corsarino
Beiträge: 10
Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32

Beitrag von ChristophG »

Mit der habe ich schon gesprochen. Da das Motorrad seit 2007 nicht mehr angemeldet war, und keine Datensätze mehr für das Fahrzeug existieren, ist eine entsprechende Abnahme nötig. Bei einem anschließenden Telefonat mit dem TüV sagte man mir, das Eintragungen aus den alten Papieren nicht ohne Prüfung übernommen werden können.
Kersten
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 313
Registriert: Mittwoch 5. November 2008, 21:22
Wohnort: Oldenburg

Re: Busso 2 in 1 Auspuffanlage

Beitrag von Kersten »

Für die 2 in 1 Aufpuffanlage von Busso komme ich alledings nicht weiter. Hat hier jemand eine Idee bzw. Unterlagen um den TÜV zu einer erneuten Eintragung zu bewegen.
Danke und Gruß
Christoph[/quote]

moin christoph,

bist du dir sicher das die 2 in 1 anlage von busso ist?

wenn der tüv einen überprüfung machen möchte soll er doch solang der auspuff nicht zu laut ist geht das doch, die eintragung kann er doch machen.

wenn es dir weiter hilft in meinen fahrzeugschein ist es eingetragen, ich darf 2 in 2 sowohl auch 2 in 1 auspuffanlagen fahren.
könnte dir eine kopie schicken vielleicht hilft es dir.

grüße kersten
:winke:
Hagen
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 276
Registriert: Dienstag 13. November 2007, 19:49

Beitrag von Hagen »

Genau:

Wenn keine Daten vorliegen.
Sie liegen aber vor - in Form eines KFZ-Briefs.
Also ist eine HU ausreichend. (Oder ist der Brief abgeschnitten oder ungültig gestempelt?)

Man stelle sich vor, eine 1200er Corsaro mit EG-Genehmigung wurde vor 10 Jahren stillgelegt und soll wieder zugelassen werden. Fordert das Amt dann auch eine Wiederzulassung?
Dann hat das Moped danach beides - eine Einzelbetriebserlaubnis und eine EG-Typgenehmigung.

Aber die Zulassungsstelle ist nun mal der Chef im Ring.

Ich würde da vorher nochmal hinfahren und den Chef fragen...

Grüße

Hagen
Hagen
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 276
Registriert: Dienstag 13. November 2007, 19:49

Beitrag von Hagen »

Paragraph 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung, Absatz 3. (Google hilft)

Her steht's geschrieben:

Der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung vorliegt, ist durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zu führen.

Damit ist der Brief gemeint.

Wie gesagt, nochmal hingehen und den Fahrzeugbrief vorlegen...


Grüße

Hagen
Werner Wilhelmi
Morinisti
Morinisti
Beiträge: 1168
Registriert: Donnerstag 4. Januar 2007, 09:39

Beitrag von Werner Wilhelmi »

Ich konnte schon eine Maschine, die 1981 abgemeldet worden war und seit dem Zeitpunkt auch nie mehr angemeldet wurde und bei der der originale Brief vorhanden war, problemlos mit einer neuen HU wieder zulassen.

Gruß
Werner
Auch qualitativ hochwertiger Schrott bleibt Schrott!
ChristophG
Corsarino
Corsarino
Beiträge: 10
Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32

Beitrag von ChristophG »

Erschwerend komm hinzu, das die im vorhandenen Fahrzeugbrief eingetragene Fahrgestellnummer um eine Ziffer von der im Rahmen eingeschlagene abweicht. Ich hebe in den nächste Tagen einen Termin bei der Zulassungsstelle um das aus der Welt zu schaffen.

Der Endtopf ist definitiv von Busso. Ich werde einfach mal schauen, was der Prüfer dazu sagt …

Bis dannBild
ChristophG
Corsarino
Corsarino
Beiträge: 10
Registriert: Montag 6. Juli 2020, 20:32

Beitrag von ChristophG »

Und hier im ganzenBild
Antworten

Zurück zu „Sonstiges“